25. Januar 2023
Über 116 Mio. Euro für Bayerns Unternehmen und die Kulturwirtschaft
Gelder aus den Härtefallregelungen des Bundes freigegeben
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung Gelder aus den Härtefallregelungen des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie für die Kulturwirtschaft freigegeben. Das freut den bayerischen FDP Landesgruppenchef und Obmann im Haushaltsausschuss, Karsten Klein.
„Insgesamt haben wir heute 750 Mio. Euro freigegeben. Von diesen Geldern werden gemäß Schlüssel über 116 Mio. Euro nach Bayern fließen und stehen dann hälftig für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) und für die Kulturwirtschaft zur Verfügung.“
Die Mittel stammen aus den Härtefallregelungen des Bundes im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Damit sollen Unternehmen und Kulturbetriebe, die trotz Strom- und Gaspreisbremse besonders stark von den gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind, unterstützt werden. Die Länder sind nun dafür zuständig, die Auszahlung der Mittel abzuwickeln.
„Als Ampel-Koalition war es uns wichtig, im Rahmen der Entlastungen bei den gestiegenen Energiepreise möglichst alle Betroffenen einzuschließen. Das setzen wir nun um und kommen damit unseren finanziellen Verpflichtungen auf Bundesebene nach.“, so Klein.
Das gibt den Ländern die Möglichkeit, sich auf ihre finanziellen Zuständigkeiten, z.B. bei der Kinderbetreuung oder der Krankenhausinfrastruktur, zu konzentrieren. „Hier muss die Staatsregierung handeln, anstatt immer mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Jeder muss seine Hausaufgaben machen, die Ampel-Koalition liefert.“, fordert Klein.
Zum Hintergrund:
Am 25. November 2022 wurden im Rahmen einer Sonder-Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder die Eckpunkte für eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) beschlossen,
Im Regelfall sollen KMUs, die nachgewiesene Härtefälle sind, eine weitere Abschlagzahlung für Gas/Strom erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass beantragende Unternehmen bereits im Zeitraum Juni bis November 2022 für mindestens drei Monate von einer Vervierfachung der Preise bei Gas/Strom betroffen waren. In besonderen Härtefällen wird auch eine Unterstützung während der Laufzeit der Preisbremsen möglich sein. Hierfür müssen ebenfalls eine Vervielfachung der Preise und zusätzlich noch eine besondere Energieintensität nachgewiesen werden.
Somit stellt der Bund den Bundesländern eine entsprechende Summe zur Verfügung, um die zahlreichen KMUs in Deutschland finanziell zu unterstützen, damit sie besser durch die Krise kommen. Die Bundesländer organisierten lediglich die Antragstellung und Abwicklung für die empfangsberechtigten KMUs.
Der Bund hat sich bereit erklärt, für eine solche Regelung für KMUs über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Am heutigen Mittwoch, 25.01.2023, wurden davon 375 Mio. Euro freigegeben, von denen 58,125 Mio. Euro nach Bayern fließen werden.
Auch für die Kultur wurde eine Härtefallregelung im Rahmen des WSF erarbeitet. Aus dem Haushaltstitel sollen Hilfen für Kultureinrichtungen, Kulturveranstalter und für Einrichtungen aus dem Zuständigkeitsbereich der BKM, im Zusammenhang mit dem Anstieg und dem hohen Niveau der Preise für Erdgas, Fernwärme und netzbezogenen Strom oder durch Aufwendungen für die Bevorratung anderer Heizmittel (bspw. Öl, Holzpellets), einschließlich Abschlagszahlungen, finanziert werden. Hier steht ebenfalls eine Milliarde zur Verfügung, von der am heutigen Mittwoch, 375 Mio. Euro freigegeben wurden, davon 58,125 Mio. für den Freistaat Bayern.