Presse



Lucas Beckedorff
Würzburg, 7. Juni 2018

Anwendung des Jugendstrafrechts hat Sinn und Zweck!

Junge Liberale Unterfranken lehnen Vorstoß des unterfränkischen Staatsministers der Justiz, Winfried Bausback, erheblich mehr jugendliche Straftäter wie Erwachsene zu behandeln, entschieden ab.

Am 06. und 07. Juni findet die Justizministerkonferenz in Eisenach statt. Ein gemeinsamer Beschlussvorschlag der Justizminister Bayerns (Winfried Bausback, CSU) und Baden-Württembergs (Guido Wolf, CDU) sieht vor, auf Heranwachsende (18 – 21-Jährige) deutlich häufiger Erwachsenen- statt Jugendstrafrecht anzuwenden. Dazu soll der richterliche Spielraum bei der Auslegung deutlich eingeschränkt werden.

Die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht auf angeklagte Heranwachsende Anwendung findet, liegt aktuell in der Entscheidungskompetenz von Richterinnen und Richtern. Im Regelfall werden zur Beurteilung Gutachter herangezogen. Einer Einschränkung dieser richterlichen Entscheidungskompetenz treten die Jungen Liberalen entschieden entgegen.

Kompetenz der Richterinnen und Richter nicht in Abrede stellen!

„Eine Einschränkung des Entscheidungsspielraums der Richter, bezogen auf die Frage welches Strafrecht Anwendung findet, stellt die Kompetenz der Richterinnen und Richter sowie der begutachtenden Personen in Abrede“, so der Bezirksvorsitzende Florian Kuhl. „Sollten für Heranwachsende die Voraussetzungen für eine Anwendung des Erwachsenenstrafrechts gegeben sein, wird die Entscheidung von den Richtern auch so getroffen werden.“

Jugendlichen Straftätern helfen statt sie nur wegzusperren!

Gerade im Bereich der positiven Spezialprävention (auch Individualprävention) enthält das Jugendstrafrecht eine Fülle an Möglichkeiten, um Heranwachsenden aus der Kriminalität zu helfen. Das Jugendstrafrecht wird – anders als das Erwachsenenstrafrecht – von einem Erziehungsgedanken geprägt. Mit Blick auf die individuelle Geschichte und Persönlichkeit des Täters werden die Sanktionen so gewählt, dass sie die beste Chance auf eine Resozialisierung versprechen.

Die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende birgt die Gefahr in sich, Jugendliche zu verlieren, da eine Kriminalisierung in Justizvollzugsanstalten viel eher stattfinden kann.