Beschlusslage



Aschaffenburg, 3. Juli 2021

Schule aus dem 19. Jahrhundert – Zeit für ein liberales Update!

Gültigkeit: unbegrenzt

I. Mehr inhaltliche Freiheit durch Profilbildung

Wir wollen den Schüler in den Mittelpunkt der Bildung stellen. Dabei setzen wir auf die Möglichkeit von individueller Profilbildung. Schüler sollen frühzeitig zu eigenständigen Wahlentscheidungen hingeführt werden, damit sie ihre individuellen Stärken und Fähigkeiten ausleben können. 

1. Differenzierte Wahlpflichtangebote

Wir setzen uns konkret für ein differenziertes Wahlpflichtangebot ein. Neben – zu definierenden Pflichtfächern – soll es in Zukunft die Möglichkeit geben noch mehr individuelle Schwerpunkte zu setzen. 

In der Umsetzung sind allgemein folgende Dinge zu beachten: 
Die Elemente eines Profils sind organisatorisch dauerhaft angelegt, d.h. sie bilden ein verlässliches Angebot in jedem Schuljahr. 
Die Elemente eines Profils sind systematisch im Angebot der Schule verankert, von vielen getragen und nicht an Einzelpersonen gebunden. 
Die Elemente eines Profils sind nicht auf den außerunterrichtlichen und freiwilligen Bereich beschränkt, sondern finden zusammen mit den Pflichtfächern statt. 

Diese differenzierten Wahlpflichtangebote sind schulartspezifisch zu erarbeiten und haben die besonderen Ausgangslagen zu berücksichtigen. 
Innerhalb des schulartspezifischen Rahmens soll die jeweilige Schule ein Gesamtkonzept zur Profilbildung entwickeln. Dieses Gesamtkonzept muss in einem Entwicklungsprozess schrittweise im Selbstverständnis der Schule verankert werden. Auch die Standards können in der Regel nicht ad hoc erreicht werden, sondern sind im Rahmen des Entwicklungsprozesses schrittweise aufzubauen.
Hier haben die Schulen die Möglichkeit eigene Schwerpunkte zu setzen und eigenständige Angebote zu machen.

2. Differenzierung nach Schularten und Jahrgangsstufe

Ein Wahlpflichtsystem soll frühestens ab der achten Jahrgangsstufe einer weiterführenden Schule etabliert werden. Sowohl in der Grundschule als auch in den unteren Jahrgangsstufen werden absolute Basiskenntnisse vermittelt. Selbiges gilt für Förderschulen, weil diese eine besondere Ausgangslage haben.

Bei der Ausgestaltung des Wahlpflichtsystems ist hier besonders wichtig, dass ein schrittweises Hinführen der Schüler an die vielen Auswahlmöglichkeiten geschieht. Je weiter die Schüler fortschreiten, desto mehr Profilmöglichkeiten sollen sich ergeben.

3. Lehrplan beibehalten und gleichzeitig Flexibilität ermöglichen

Der Lehrplan als zentrales Steuerungsinstrument ist eine wichtige bildungspolitische Konstante für Lehrer, Schüler und Gesellschaft. Er dient der Orientierung und schafft Möglichkeiten der individuellen Ausfüllung sowie Umsetzung von Inhalten. 

Jenseits des Lehrplans wollen wir jedoch noch mehr Flexibilität ermöglichen. Die Möglichkeit der Profilbildung ist hier ein erster wichtiger Schritt. Hierdurch ist es Schulen möglich auf unterschiedliche (regionale) Bedürfnisse der Berufs- und Arbeitswelt zu reagieren. Dies schafft neben dem regulären Lehrplan eine zusätzliche inhaltliche Aktualität des Unterrichtsstoffes.  

II. Bedarfsorientierte und individuelle Förderung ermöglichen

Wir wollen die Förderinfrastruktur Bayerns ausbauen und fordern die Erarbeitung eines Förderkonzeptes für Bayern. Dabei soll sich am Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) des Bundeslandes Sachsen orientiert werden, welches im bundesweiten Vergleich die beste Förderinfrastruktur aufweist. 

Pädagogisches Leitziel muss die Schaffung bedarfsorientierter und individueller Fördermöglichkeiten sein. Damit sind zielgerichtete Lernangebote gemeint, die sich an alle Schüler richten, insbesondere an solche mit besonderen Schwächen und an solche mit besonderen Stärken. 

Ein entsprechendes Förderkonzept stellen wir uns – in Anlehnung an das IZBB des Landes Sachsen – in Grundzügen wie folgt vor:    

1. Ganztagsschulangebote ausbauen  

Zunächst müssen insgesamt freiwillige und teilweise verpflichtende Ganztagsangebote ausgebaut werden.  

a. Grundschule und Hort 
In der Grundschule soll der Besuch eines Horts freiwillig sein. Wichtig ist, dass ein echtes Betreuungskonzept vorhanden ist, welches einen Rahmen für regulierte und planvolle Aufsicht vorgibt. Dazu zählen insbesondere freiwillige Angebote für interessierte Schüler und die Förderung von Schülern mit besonderen Schwächen. Förderunterricht kann verpflichtend sein, sofern klärende Gespräche zwischen den Beteiligten nicht zur Besserung führen. 

b. Weiterführende Schulen mit Ganztagsschulangeboten  
An weiterführenden Schulen soll es drei Formen von Ganztagsangeboten geben. Voll verpflichtende, teilweise verpflichtende und komplett freiwillige. Welche Schulform die Schule anbietet, liegt im Ermessen der konkreten Schule. 
Grundsatz soll allerdings zunächst das freiwillige Angebot sein. Ausnahme sind verpflichtende Förderangebote für Schüler mit besonderen Schwächen.   

c. Förderschule 
Bei Förderschulen setzen wir uns für individuelle und konkret angepasste Betreuungs- und Ganztagsangebote ein.  

2. Inhaltliche Gestaltung und Schwerpunktsetzung 

Die konkrete Gestaltung richtet sich nach der jeweiligen Schulform unter Berücksichtigung von Jahrgangsstufe und der besonderen Ausgangssituation. Wichtig ist auch hier, dass jeder Schule eine Schwerpunktsetzung möglich sein muss.  

a. Angebote zur leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung 
An jeder Schule muss es leistungsdifferenzierte Förderung und Forderung geben, welches sich an den Bedürfnissen des jeweiligen Schülers orientiert. Insbesondere soll individuelle Förderung für sowohl leistungsschwache als auch leistungsstarke Schüler angeboten werden. Der Besuch ist grundsätzlich freiwillig. Leistungsschwache Schüler können zu Förderunterricht verpflichtet werden. Dies soll allerdings das allerletzte Mittel sein, insbesondere sollen zuvörderst klärende Gespräche zwischen den Beteiligten geführt werden. 
Als Mindestangebote muss es zum einen Zusatzstunden für Grundlagenfächer (Deutsch, Englisch, Mathe und sonstige ggf. schulartspezifische Grundlagenfächer) und Naturwissenschaften (Informatik, Physik, Chemie) geben. Zum anderen müssen Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung vorhanden sein. 

b. Unterrichtsergänzende Projekte und Angebote 
Als zweites muss es auch unterrichtsergänzende Projekte und Angebote geben. Hier haben die Schulen einen Spielraum.  
Als zwingende Mindestangebote muss jede Schule Zusatzstunden zur politischen Bildung, sowie bestimmte besondere Projekte anbieten. Verpflichtend ist das Angebot wirtschaftsbezogener Projekte.  

c. Freizeitangebote und Schwerpunktbereiche 
Bei Angeboten im schulischen Freizeitbereich hat jede Schule einen Spielraum. Darüber hinaus steht es jeder Schule frei weitere Angebote zu schaffen und eigene Schwerpunkte zu setzen. Mindestvorgaben soll es keine geben. 

3. (Personelle) Umsetzung des konkreten Förderunterrichts 

Die leistungsdifferenzierten Unterrichtseinheiten zur Förderung und Forderung sollen durch Lehrer, Pädagogen oder sonstiges Fachpersonal durchgeführt werden. 
Bei sonstigen Angeboten, insbesondere bei unterrichtsergänzendem und freizeitbezogenem Unterricht, soll eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern möglich sein. Insbesondere sollen ergänzende und vertiefende Einheiten auch von Referenten aus dem jeweiligen Beruf angeboten werden können.  

4. Raumkonzept 

Für alle Förder- und Forderangebote müssen die Schulräume zur Verfügung gestellt werden.  
Besondere Räume für bestimmte Förderangebote (z.B. Experimentieren im Rahmen von Chemie) sollen unter Aufsicht zur Verfügung gestellt werden.  
Besondere außerschulische Räumlichkeiten können ebenfalls genutzt werden.  
Schließlich ist auch die Nutzung des digitalen Raumes denkbar und wünschenswert.  

III. Digitale Schulkonzepte

Wir begrüßen die vielen neuen digitalen Möglichkeiten und sehen diese als Chance für die Bildung der Zukunft. Deshalb soll es jeder Schule freistehen, digitale Konzepte und Digitalunterricht zu ermöglichen und zu etablieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die kindliche Entwicklung im Vordergrund steht und dem Sozialisationsgedanken des klassischen Schulumfeldes ausreichend Rechnung getragen wird. 

Eine Zusammenarbeit mit anderen Schulen unter Anrechnung von Online-Unterricht würden wir begrüßen. Für die eigene Profilbildung ist diese Art der Angebotserweiterung besonders gut geeignet, weil der Schüler nicht mehr auf die örtlichen Schulangebote beschränkt ist. 

IV. Studienreform 

Wir wollen den Lehrerberuf attraktiver gestalten.  
Dazu fordern wir ein grundsätzlich flexibleres Lehrerbildungsmodell, bessere und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten, die vermehrte Vermittlung anwendungsorientierten Wissens und einen veränderten Studienaufbau. Mehr Praxisbezug wollen wir durch ein duales System in Form einer staatlichen Lehrerbildungsakademie herstellen. 

Außerdem wollen wir, dass die ersten drei Semester als Orientierungssemester genutzt werden können. Die Wahl der Schulart soll erst nach dieser Orientierungsphase stattfinden. 
Durch ein reguläres Praxissemester sollen die Studierenden frühzeitig mit dem Lehrerberuf vertraut gemacht und auf die Realität im Berufsalltag vorbereitet werden. 

Den Studierenden soll die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb des Studiums den Schwerpunkt der Schulart einfacher zu wechseln, ohne dabei wertvolle Studienzeit zu verlieren. 
Deshalb fordern wir eine "Exit-Strategie" für Studierende. Mit der Exit-Strategie werden Studierende so ausgebildet und qualifiziert, dass sie sich nach ihrem Studium auch für einen anderen Beruf entscheiden können. Durch die Belegung zusätzlicher Module sollen die Studierenden die Möglichkeit haben, einen Fachbachelor zu erwerben. 

V. Anstellungssystem reformieren und Quereinstieg ermöglichen

Wir Junge Liberale Unterfranken setzen uns für eine Anstellungsreform ein, welche die verschiedenen Beschäftigungsarten, den Quereinstieg und das Vergütungssystem neu denkt.  

1. Für ein zweigleisiges Anstellungssystem 

Konkret setzen wir dabei auf ein zweigleisiges Anstellungssystem. Wir wollen eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Verbeamtung und Anstellung schaffen, damit jeder angehende Lehrer unter Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile die für sich individuell passende Anstellungsart wählen kann. Für das bayerische Ziel, alle Lehrer zu verbeamten, ist in Zukunft kein Raum mehr.  Verbeamtungen werden in Zukunft weiter durch den Freistaat Bayern durchgeführt. Sonstige Anstellungsverträge werden grundsätzlich von der jeweiligen Schule selbst abgeschlossen. 

2. Quereinstieg als fester Bestandteil des Bildungssystems

Wir wollen den Quereinstieg in den Lehrerberuf aktiv ermöglichen und als festen Bestandteil unseres Bildungssystems etablieren. Ziel ist es, dass die Schüler von Fachkräften und Quereinsteigern mit verschiedenen Lebensläufen und Lebenserfahrungen profitieren. 

a. Fachlehrer für (Wahl)Pflichtunterricht
Für Quereinsteiger, die auf ihrem Fachgebiet an weiterführenden Schulen unterrichten wollen, muss es ein Aufbaustudium zur Nachqualifizierung im pädagogischen Bereich geben. Hierbei sind bürokratische Hindernisse möglichst zu beseitigen. 
Für einen Quereinstieg an einer Förderschule, müssen entsprechende Qualifikationen mitgebracht werden. Dasselbe gilt – wegen der besonderen pädagogischen Qualitätsanforderungen – für die Grundschulen, weshalb ebenfalls hohe Anforderungen zu erfüllen sind.

b. Lehrer für freiwilligen und unterrichtsergänzenden Unterricht
Ergänzender und freiwilliger Unterricht soll jederzeit und ohne entsprechende pädagogische Anforderungen möglich sein. Gerade bei irregulärem Unterricht können Schüler von den Erfahrungen von Praktikern und Fachkräften profitieren, die nebenbei ihr Wissen weitergeben wollen. 

c. Schulleiter 
Schließlich wollen wir auch einen Quereinstieg für Schulleiter ermöglichen. Aufgrund der neuen Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Schulen stellen sich der Schulleitung neue Herausforderungen. Jeder Mensch mit Erfahrung im Führen und Leiten von organisierten Einheiten kann diese Aufgabe im Grundsatz erfüllen. 

3. Für gerechte und individuelle Vergütungen  

Vergütungen müssen gerecht sein. Aufgrund der zwei Anstellungssysteme ergeben sich jedoch zwangsläufig bestimmte Unterschiede.  

An der Höhe der Beamtenvergütungen ändert sich im Grunde nichts.  
Allerdings wollen wir die besonderen Leistungsbezüge nach den Art. 66 ff. BayBesG deutlich erhöhen, um die Anreize für guten und herausragenden Unterricht zu schaffen.  

 Bei Angestellten zählt im Grunde zunächst der ausgehandelte Arbeitslohn. Allerdings darf dieser ein gleichstufiges Beamtengehalt nicht unterschreiten.  
Tendenziell ist ein höheres Gehalt wünschenswert, welcher sich jedoch durch die Kräfte des Marktes im Rahmen von Angebot und Nachfrage ganz von selbst einstellen wird, sofern die betreffende Lehrperson die gefragten Qualifikationen mitbringt.  

4. Verhältnis zwischen Beamten und Angestellten nach Schularten 

Es gibt Unterschiede zwischen den verschiedenen Schularten, denen entsprechend Rechnung getragen werden muss.  

Grundschullehrer sollen grundsätzlich weiterhin verbeamtet werden. Das Grundschulstudium ist auf die alleinige Tätigkeit als Grundschullehrer zugeschnitten, weshalb die Stabilität und Sicherheit der Stelle für diese Lehrer besonders wichtig sind.  

Weiterführende Schulen haben grundsätzlich einen großen Ermessensspielraum. Sie haben die freie Wahl, ob sie neue Stellen schaffen oder leere Stellen mit Angestellten statt mit Beamten besetzen.  Begrenzt wird die Möglichkeit Anstellungsverträge auszuhandeln und Anstellungen durchzuführen ausschließlich durch das Budget.  

VI. Freies Budget für freie Schulen

Wir Junge Liberale Unterfranken setzen uns für eigene Budgets von Schulen ein, über welche die Schulen selbst und eigenverantwortlich verfügen können. 

1. Zweckgebundenes und zweckfreies Budget 

Künftig sollen die Schulen im Grunde die Budgethoheit in Bezug auf den Personal- und Sachaufwand haben. Darüber hinaus soll ein Teil des (jährlichen) Gesamtbudgets zur freien Verfügung der Schule stehen.

a. Höhe des Budgets und besondere Förderungen nach Sozialindex 
Die Höhe des jeweiligen Budgets muss anhand der Schulart, der besonderen Bedürfnisse und der konkreten Situation der Schule festgelegt werden. Insbesondere kann die Höhe der selbstgetragenen Personalkosten stark variieren. 
Wichtig ist uns besonders, dass Sondergelder und Förderungen für Schulen mit schwierigen Ausgangslagen aufgesetzt und gewährt werden. Die Höhe soll sich nach Sozialindex und Förderbedarf richten.  

b. Personalaufwand 
Der konkrete Personalaufwand richtet sich nach der Schulart, der konkreten Situation und Größe der Schule.
Für den Gestaltungsspielraum der Schule ist es dabei wichtig, dass ein ausreichendes Budget für Anstellungsmöglichkeiten für nichtverbeamtete Lehrer vorhanden ist. Auf Grundlage von Prognosen kann auf Antrag zu jedem neuen Schuljahr ein höheres Angestelltenbudget gewährt werden.

c. Schulaufwand 
Beim Schulaufwand muss eine ausreichende Kostendeckung gewährleistet sein, damit die wesentlichen Bildungsaufgaben durch die Schule erfüllt werden können.  
Dabei muss ein besonderer finanzieller Fokus auf die Ausgaben für eine funktionierende Förderinfrastruktur gelegt werden. Eine solche muss an jeder Schule durch einen ausreichenden Teil im Budget abgedeckt sein.  
Bauliche Maßnahmen sollen vorwiegend über Zuschüsse und Kostenübernahmen durch den Bund oder das Land erfolgen.  
Die Beantragung weiterer besondere Zuschüsse (z.B. durch die Gemeinde oder die EU) soll den Schulen weiterhin zustehen.  

d. Geld zur freien Verfügung 
Schließlich braucht es Geld zur freien Verfügung der Schule. Solche Innovations- und Schwerpunktbudgets sind besonders wichtig, damit Schulen individuelle Projekte voranbringen oder besondere Schwerpunkte setzen können. Dieses freie Budget kann darüber hinaus sowohl für besonderen Personalaufwand als auch für besonderen Schulaufwand eingesetzt werden.  
Wichtig ist, dass gewisse Richtlinien und Vorgaben geschaffen werden, welche einen Missbrauch verhindern.  

2. Direkte Geldflüsse von Bund und Ländern an die Schule 

Das Budget einer Schule soll künftig – unter Lockerung des Kooperationsverbots – durch direkte Geldflüsse von Bund und Land gefüllt werden. Die Kommunen sollen hier keinerlei finanzieller Verpflichtungen mehr ausgesetzt sein. Bildung muss auch in finanzieller Hinsicht eine gesamtstaatliche Aufgabe sein.

a. Bund soll Schulaufwand finanzieren 
Für den Schulaufwand soll künftig der Bund finanzielle Mittel bereitstellen. Dabei sollen spezifische Geldflüsse definiert werden.  
Wir fordern die Bereitstellung von Geldern für die äußere Schulinfrastruktur und die Anschaffung von Lernmaterialien und –mitteln. Bei der konkreten Anschaffung der Lernmaterialien hat der Bund keinerlei Mitspracherecht.  
Weiterhin fordern wir, dass der Bund Gelder für den Ausbau von konkreter Förderinfrastruktur für schwache und starke Schüler bereitstellt. Bei der konkreten Verwendung des Geldes hat der Bund ebenfalls kein Mitspracherecht.  
Darüber hinaus soll es möglich bleiben, dass die Kommunen oder das Land Bayern zusätzlich weitere Geldflüsse und Förderprogramme aufsetzen.   

b. Personalaufwand bleibt Ländersache 
Soweit es um die Beamtenverhältnisse geht, sind diese meist Landesbeamte, weswegen das jeweilige Bundesland die finanzielle Verantwortung zu tragen hat.  
Zusatzprogramme und Zuschüsse vom Bund für die Anstellung von nichtverbeamteten Lehrern sollen jedoch möglich sein.  

c. Eigenes Geld anhäufen 
Schließlich soll es in engen Grenzen und nach bestimmten Vorgaben möglich sein, dass Schulen ihr Budget auf andere Art und Weise anwachsen lassen. Dieses Geld steht in jedem Fall zur freien Verfügung der Schulen.  
Konkret soll es mehrere Möglichkeiten geben. Beispielhaft sei das Ansparen von Geld für künftige Projekte und das Vermieten von Räumen genannt. Ebenfalls soll das Annehmen von Spenden möglich sein, wobei sich jegliche Einflüsse auf die Inhalte und Organisation der Schule verbieten. 

3. Schulgründungen gesamtstaatlich organisieren 

Um gesamtstaatliche Bildung und einen Gleichlauf zwischen Finanzmitteln und Finanzgebern zu gewährleisten, sollen kommunale Schulen künftig nur noch mit Genehmigung einer Aufsichtsbehörde gegründet werden. Eine solche Genehmigung soll nur in Ausnahmefällen und bei einem wichtigen Grund erteilt werden.  
Darüber hinaus begrüßen wir es, wenn die Trägerschaft einer derzeit bestehenden Schule vom Kommunalträger auf einen unmittelbaren staatlichen Träger wechselt.  

4. Verwaltung und Kontrolle 

Mit einer Budgethoheit sind neue organisatorische und verwaltungsrechtliche Aufgaben verbunden.  
Deshalb muss die Verwaltung einer jeden Schule mit ausreichendem und geschultem Personal aufgestockt werden, damit der Schulleiter diese neuen Aufgaben nicht alleine tragen muss.  
Darüber hinaus muss das Finanzverhalten der Schulen kontrolliert werden. Es muss eine unabhängige Finanzaufsicht geben. Es müssen jährliche Rechenschaftsberichte angefertigt werden. Regelmäßige Finanzprüfungen sollen ebenfalls stattfinden. 

Y. Mohren, N. Malsam, T.v. Heygendorff, T. Dutta, u.a.