Würzburg, 16. Dezember 2018
Abschaffung der Blutentnahme ohne Richtervorbehalt
Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern, den Richtervorbehalt für die Blutentnahme für alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wieder einzuführen. Der 2017 eingeführte Paragraph 81a Abs. 2 S. 2 StPO (Strafprozessordnung), der eine richterlose Blutentnahme beim Verdacht einer Straftat erlaubt, ist entsprechend zu streichen. Ein Eingriff in das im Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht ohne richterlichen Vorbehalt erfolgen. Auch der Paragraph 46 Abs. 4 S. 2 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz), der eine Blutprobe ohne Richtervorbehalt beim Verdacht vorliegender Ordnungswidrigkeiten erlaubt, muss gestrichen werden.