7. Oktober 2011
Überprüfung der zulässigen Fahrzeugbreite
Die Jungen Liberalen Aschaffenburg fordern eine Anpassung bzw. neue Berechnung der Fahrbahnspurbreiten und der Parklücken für PKW. Breitenangaben haben sich nach der im Fahrzeugschein abzulesenden Breite zu richten.
Begründung: Im Fahrzeugschein ist die Fahrzeugbreite lediglich ohne Spiegel vermerkt, sodass der Fahrer die entsprechende Breite selbst ausrechnen bzw. messen muss. Bei den zulässigen Fahrbahnspurbreiten vor allem in Baustellenbereichen gibt es häufig die maximal zulässige Breite von 2 Metern, kaum ein Fahrzeughalter dürfte allerdings wissen ob er diese benutzen darf, weil diese Maximalangabe sich auf die Fahrzeugbreite inklusive Spiegeln bezieht. Hier kann es im Fall von Unfällen zu einer Problematik mit Versicherungen kommen, da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.