Beschlusslage



Würzburg, 7. August 2004

Verfallsdatum von Gesetzen

Gültigkeit: 5 Jahre (verlängert am 03.07.21)

Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern, dass alle Gesetze und Verordnungen mindestens in einem Rhythmus von zehn Jahren auf ihren Sinn und Zweck durch das erlassene Parlament bzw. Regierung oder zuständigen Genehmigungsorgans überprüft werden, außer diejenigen, die die Grundrechte betreffen.

Für Subventionen gilt eine Überprüfungspflicht mindestens im Rhythmus von fünf Jahren durch das erlassene Parlament.

Begründung:

Die hohe Anzahl von Gesetzten und Verordnungen führen zu einer zunehmenden Unübersichtlichkeit. Gesetze werden verabschiedet, kommen in die Gesetzesblätter und entfallen. Jedoch ihre Gültigkeit behalten sie weiter. Auch wenn der Sachverhalt, der zum Zustandekommen dieses Gesetzes führte nicht mehr gegeben ist.