Beschlusslage



Miltenberg Sulzbach, 13. Oktober 2007

Für mehr Durchlässigkeit und mehr individuelle Förderung im Schulsystem

Gültigkeit: 5 Jahre (verlängert am 22.01.2022)

Die JuLis Unterfranken setzen sich dafür ein, durch eine höhere Durchlässigkeit und mehr individuelle Förderung die Bildungschancen jedes einzelnen Schülers zu maximieren. Die bisherigen Möglichkeiten sind völlig unzureichend oder werden aufgrund zu hoher Hürden kaum genutzt.

Deshalb fordern die JuLis Unterfranken folgende konkrete Maßnahmen:
– Für jeden Schüler muss grundsätzlich bei entsprechender Eigeninitiative zu jedem Zeitpunkt
die Möglichkeit bestehen, auf eine andere Schulart bzw. in eine andere Ausbildungsrichtung
oder in eine höhere Klasse zu wechseln. Die Entscheidung darüber obliegt der aufnehmenden
Schule. Zu diesem Zweck kann sie eine Aufnahmeprüfung, eine Probezeit oder ein
persönliches Gespräch zu Grunde legen.
– Wo Empfehlungen eine wesentliche Grundlage für die weitere Schullaufbahn eine Schülers
bilden, sollen diese auf dem Urteil von mindestens zwei Personen beruhen, um
Fehleinschätzungen zu reduzieren.
– Die M-Züge an den Hauptschulen sind zur Förderung von Spätentwicklern weiterhin
beizubehalten und auszubauen.
Weiterhin ist verstärkt eine individuelle Förderung notwendig. Hierfür schlagen die JuLis
Unterfranken folgende konkrete Maßnahmen vor:
– Jeder Schüler wählt einen Lehrer, Schulsozialarbeiter oder Schulpsychologen als Mentor, mit
dem er mehrmals im Jahr persönliche Gespräche über seine Entwicklung, seine schulischen
und beruflichen Ziele, seine Potentiale, seinen Lernfortschritt und sonstige Probleme führt und
der ihn bei der Umsetzung seiner Ziele berät und unterstützt.
– Jeder Lehrer erhält im Rahmen seiner Arbeitszeit ein festes Stundenbudget (z.B. 5 Stunden
pro Woche), in dem er seine Schüler individuell fördern kann, um vorhandene Defizite
auszugleichen oder begabte Schüler weiter zu fördern. Die Gestaltung der Förderstunden (bis
hin zur Einzelförderung) liegt in der Verantwortung des jeweiligen Lehrers.
– Besonderer Einsatz von Lehrern für die individuelle Förderung von Schülern ist bei der
Beurteilung und Bezahlung der Lehrer zu berücksichtigen.

Gültigkeit: 2 Jahre