Alzenau, 8. Juli 2006
Sunset-Klausel auch für Anträge der FDP Unterfranken
Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern den Bezirksverband der FDP Unterfranken dazu auf, dem Beispiel seiner Jugendorganisation zu folgen und die Satzung dahin gehend zu ändern, dass von nun an die elementaren Bestandteile eines Antrags um ein weiteres Element zu erweitern sind.
Bisher beinhaltete ein Antrag eine prägnante Überschrift, den Namen des Antragstellers, den eigentlichen Antragstext und gegebenenfalls eine schriftliche Begründung. Jene Bestandteile sind altbewährt und weiterhin in dieser Form aufrecht zu erhalten.
Dennoch sollten sie um den Parameter einer „Sunset-Klausel“ (= Gültigkeitsdauer eines Antrags) ergänzt werden.
Jeder Antragsteller hat dann die Pflicht eine bestimmte zeitliche Beschränkung für die Gültigkeit des von ihm eingebrachten Antrags vorzuschlagen und kann dabei zwischen folgenden Gültigkeitsdauern wählen:
1, 3, 5, 10 Jahre oder gänzlich ohne zeitliche Befristung (bei „zeitlosen“ Anträgen).
Der Bezirksparteitag hat wiederum die Möglichkeit die vom Antragsteller beantragte Gültigkeitsdauer zu ändern, soweit sich eine Stimmenmehrheit dafür findet.
Die FDP Unterfranken soll sich ferner auch auf Landes- und Bundesebene der FDP für die Einführung einer Sunsetklausel für Anträge einsetzen.